function updateHeaderHeight() {
        // Get the height of #brx-header
        const headerHeight = document.querySelector('#brx-header').offsetHeight;
          
        // Store the height in the CSS custom property --header-height
        document.documentElement.style.setProperty('--brxw-header-height', headerHeight + 'px');
    }

    // Execute the function as soon as the document is ready
    document.addEventListener('DOMContentLoaded', function() {
        updateHeaderHeight();  // Initial update of header height when the document is ready

        // Update the header height on window resize and orientation change
        window.addEventListener('resize', updateHeaderHeight);
        window.addEventListener('orientationchange', updateHeaderHeight);
});

Abfallwirtschaftsgesetz Das A. (AWG, BGBL. I Nr. 102/2002) ist das zentrale abfallrechtliche Regelwerk in Österreich. Das A. enthält folgende Grundsatzanforderungen: Wenn möglich, ist Abfall zu vermeiden (z.B. durch Wiederverwendung von Türblättern, Parkettböden, Bodenaushub, … ). Andernfalls sind Abfälle zu verwerten (z.B. durch Zuführung von Verpackungsabfällen zu einem Sammelsystem, Baustoffrecycling und Einsatz von Recycling-Baustoffen). Abfälle, die nicht verwertbar sind, sind ordnungsgemäß zu behandeln/abzulagern (z.B.deponieren/kompostieren). Für den Baubereich ist insbesondere der § 16 (7) maßgebend: „Für Abfälle, die im Zuge von Bautätigkeiten anfallen, gilt: Verwertbare Materialien sind einer Verwertung zuzuführen, sofern dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist und dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Nicht verwertbare Abfälle sind einer Behandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 zuzuführen.“ Eine Verbringung ins Ausland zum Zwecke der Deponierung ist verboten (im Allg. „rote Liste“ für Bauschutt). Baurestmassen unterliegen grundsätzlich dem A. Weitergehende Bestimmungen können auch in Landesgesetzen (z.B. im Bautechnikgesetz) geregelt sein. Abfall, Baurestmassentrennverordnung, Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallverzeichnisverordnung, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, LAGA

Abgehängte Decke Unter einer tragenden Decke aus optischen, wärme schutz- oder schalltechnischen Gründen angebrachte, zweite, nichttragende Decke. Sie besteht aus der abgehängten Unterkonstruktion (z.B. aus Holzlatten) und der Verkleidung mit Holzpaneelen, kunststoffbeschichteten Platten usw.

Abietinsäure A. bzw. A .- Anhydrid ist der Hauptbestandteil des Kolophoniums. Es handelt sich um ein tricyclisches Diterpen und gehört damit zu den Polyisoprenen. Außer freien Harzsäuren (83 %) enthält die Abietinsäure etwa 5 % freie Fettsäuren, 5 % gebundene Säuren und 7 % unverseifbare Stoffe. Der Schmelzpunkt der A. Liegt zwischen 172 und 175 C (Kolophonium schmilzt bereits zwischen 90 und 100 ℃), der Erweichungspunkt etwa bei 65 ℃.

Ablaugemittel A. sind Abbeizmittel auf Basis von starken Laugen (Natronlauge, Kalilauge). Bei Anwendung von A. Müssen Augen und Hände vor Verätzungen geschützt werden.

Abluftanlagen Bei A. wird die Luft ohne Wärmetauscher aus Bad, WC und Küche abgesaugt, die Zuluft strömt über Nachströmöffnungen in der Außenwand oder in den Fenstern nach. A. sind einfacher und kostengünstiger als Komfortlüftungsanlagen, bringen jedoch keine Energieeinsparung.

Abriebfestigkeit Eigenschaft einer Oberflächenbeschichtung (Wandfarbe, Glasur), gegen Einwirkung von Reibung widerstandsfähig zu sein.

ABS ABS ist ein Terpolymer, das aus den drei Grundmonomeren Acrylnitril, Butadien und Styrol zusammengesetzt ist. ABS wird insbesondere für Gehäuse eingesetzt, da er hochwertige, matt glänzende und kratzfeste Oberflächen bildet, eine hohe Oberflächenhärte und gute Schlagfestigkeit hat und beständig gegen wässerige Chemikalien ist. Als additiver Flammschutz in ABS-Applikationen wird Octabromdiphenylether (OctaBDE) eingesetz (Polybromierte Flammschutzmittel).